BergbaumuseumHilfe GottesWasserwirtschaftBergbautraditionErinnerungen HistorischesDer letzte Förderwagen berichtetAktuellesFördervereinÜber uns
Der letzte Förderwagen berichtet
Inhaltsverzeichnis:KLICK! Bergbauliches von Wilhelm Rögener Seite 3 --> nächste Seite
(W. R.; März 2007) Nach einer durchgreifenden Änderung der Besitzverhältnisse des Oberharzes, im Jahre 1788, erfolgte im Nahraum der Bergstadt Grund eine Grenzziehung mit Auswirkungen, die bis in das Jahr 1972 hier besonders wirksam war. Hierüber soll in dieser und in weiteren Abhandlungen berichtet werden.
Hatte der hier angesprochene Raum bislang seit 1634/35 zur Communion Oberharz (Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel) gehört, so wurde dieser ab 1788 in das Kurfürstentum Hannover (ab 1815 Königreich Hannover) überführt. Eingegliedert wurden die Gebiete der Communion-Bergstädte Zellerfeld, Wildemann, Lautenthal und Grund. Nicht betroffen hiervon waren die Grunder Nachbarorte Gittelde, Teichhütte und Badenhausen. Sie verblieben beim Herzogtum Braunschweig.
Von der erfolgten Gebietsaufteilung war besonders der Weiler Laubhütte betroffen, denn durch die geschaffene Landesgrenze wurde das Wohngebiet geteilt. Im Weiler Laubhütte lebten nun Hannoveraner und Braunschweiger. Zur näheren Erläuterung zur geschaffenen Grenze wurde vom Verfasser eine Grafik erstellt. Grundlage der Grafik ist ein Situationsplan von 1830, der von Markscheider A. Kerl vom Königlich Hannoverschen Bergamt in Clausthal und C. J. Wilke vom Herzoglich Braunschweigischen Kreisamt in Seesen erstellt wurde.


Grenzbestimmend für den Weiler sind die durchfließenden Bachläufe, der Eichelbach und der Schlungbach. Das die Bachläufe die Grenze bilden wird dadurch erkennbar, daß die Grenzsteine wechselsseitig (fast ausnahmslos) entlang der Gewässer stehen.
Von den in der Grafik ausgewiesenen Grenzsteinen steht nach den Nachforschungen des Verfassers nur noch der Grenzstein 158 (Stand Januar 2007)*. Von diesem Grenzstein als Fixpunkt könnte der Grenzverlauf nochmals nachvollzogen werden, denn hierüber liegen die hierzu nötigen Entfernungs- und Winkelwerte von Grenzstein zu Grenzstein vor. Ein besonderer Grenzpunkt des Weilers Laubhütte war die Grenzlinie zwischen den Punkten 162 und 163, denn in der nur wenige Meter von dieser entfernt liegenden Öl-und Getreidemühle, auf Braunschweiger Seite, war ein Grenzposten zur Erledigung notwendiger Grenzformalitäten eingerichtet worden. Über die Dauer des damals geschaffenen Grenzpostens kann hier keine Aussage getroffen werden. Weiter sind zu der hier angesprochenen Grenzlinie noch zwei weitere Besonderheiten zu erwähnen. Und zwar ist die Grenzlinie Schnittpunkt der 1880 angelegten Landesstraße L 524. Weiter wurde im hier engen Grenzzipfel die Grenze durch die um 1910 gebaute Kleinbahnlinie Gittelde-Grund (zweimal) und die L 524 (einmal) überfahren (siehe Abbildung 2). Aus der vorgenannten Zeichnung kann auch entnommen werden, daß der "Bahnhof Laubhütte" auf Braunschweiger Gebiet gelegen hat.
Obwohl der Weiler Laubhütte durch eine Landesgrenze seit dem 04. Oktober 1788 durch den Communion-Harzteilungsrezess getrennt war, bildeten die Grundstücke eine Einheit. Wirtschaflich, schulisch, kulturell und kirchlich wurden die Bewohner von der näheren Bergstadt Grund betreut. Die Bürgermeister der Bergstadt haben sich immer wieder ueine gebietliche Einigung bemüht. Zum Erfolg haben diese Bemühungen am 01. Juli 1959 geführt. In einer gemeinsamen Sitzung der Räte der Gemeinden Windhausen und der Bergstadt Bad Grund (Harz), in der Waldmühle in Laubhütte, hat der Bürgermeister Kruse aus Windhausen den braunschweigischen Ortsteil Laubhütte in die Betreuung und Verwaltung der Bergstadt Bad Grund (Harz), an Bürgermeister Wilhelm Lex, übergeben. Mit der im Land Niedersachsen im Jahr 1972 durchgeführten Gebietsreform wurde die 1788 geschaffene Landesgrenze bedeutungslos.
* Anmerkung: Sollten noch weitere Grenzsteine bekannt sein, so sollte man dieses kundtun.
Grafik: Verfasser
<-- Vorherige Seite--> nächste Seite