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Rat
erhöht Realsteuern ab 2005 |
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Recht
zügig verlief die letzte öffentliche Sitzung des Rates der Bergstadt
Bad Grund im „Alten Rathaus“ in Bad Grund. Mit der vom Stadtdirektor vorgetragenen
Korrektur wurde die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 29.
September bei einer Stimmenthaltung genehmigt. Nach den Berichten des Bürgermeisters
und des Stadtdirektors (wir berichteten darüber) wurden die Grundsteuer
A und B und die Gewerbesteuer von 350 Punkte auf 360 Punkte bei einer Gegenstimme
kräftig erhöht. Diese Regelung soll für 2005 und 2006 gelten.
Der Ratsentscheidung war eine Debatte vorausgegangen.
Während
der Stadtdirektor nur eine Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 9. Juni zur
Weitergewährung der Interessenquote Fremdenverkehr in der bisherigen
Höhe an den Tourist Zentrum e.V. sieht, betonte Ratsherr Schwinger,
dass die Steuererhöhung für die Jahre 2005 und 2006 gelten soll.
Ratsherr
Winfried Kippenberg erinnerte an seinen am 9. Juni vorgetragenen Standpunkt.
An diesem Standpunkt hat sich nichts geändert. Er hatte seinerzeit
ausgeführt, dass mit der Steuererhöhung eine höhere Interessenquote
Fremdenverkehr finanziert werde, die dem Tourist Zentrum e.V. zugestanden
wird. Dies bedeutet, dass nur ein kleiner Kreis subventioniert werde. Sein
Antrag, keine Steuererhöhung vorzunehmen, wurde mit sieben Gegenstimmen
abgelehnt.
Einstimmig
beschloss der Rat der Bergstadt über die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 9
„Kelchtal“. Dem Entwurf der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes sowie
der Begründung sowie des vereinfachten Beteiligungsverfahrens wurde
zugestimmt. Für den Fall, dass keine weiteren Anregungen vorgetragen
werden, beschloss der Rat einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Kelchtal“ als Satzung.
Weiter
beschloss der Rat einstimmig, das vom SV Viktoria genutzte Sportheim “Im
Teufelstal“ zu veräußern.
Stadtdirektor
Harald Dietzmann stellte den Sparhaushalt 2005 der Bergstadt vor. Die Einnahmen
des Verwaltungs- und Vermögungshaushalt bezifferte er mit 3.041.000
Euro und die Ausgaben mit 3.141.000 Euro. Die Kreditaufnahme wird mit rund
60.00 Euro und der Höchstbetrag der Kassenkredite mit rd. 833.000
Euro vorgeschlagen. Die vom Landrat vorgeschlagene Erhöhung der Kreisumlage
werde 20.000 Euro ausmachen und die beschlossene Realsteuererhöhung
führt zu Mehreinnahmen von 10.800 Euro. Kurz erläuterte der Stadtdirektor
die Ansätze des Vermögungshaushalt. Zusammenfassend stellte Dietzmann
fest, dass sich an der finanziellen Notsituation der Bergstadt nichts geändert
habe.
Bürgermeister
Roddewig ging auf die überaus hohe Pro-Kopf-Verschuldung von 1.576
Euro je Einwohner ein, während Peter Schwinger betonte, dass der vorgelegte
Haushalt ein Sparhaushalt sei. Er erinnerte an seinen seinerzeit gestellten
Antrag auf Entschuldung der Bergstadt. Der jährliche Schuldendienst
mache rund 300.000 Euro aus; für das Uhrenmuseum müssen jährlich
28.500 Euro aufgebracht werden. Seiner Meinung nach, kann die Interessenquote
herunter gefahren werden, wenn ein Fremdenverkehrsbeitrag eingeführt
wird. Winfried Kippenberg erklärte, dass er schon wegen der vorgenommenen
Steuererhöhung dem Haushalt 2005 nicht zustimmen könne. In diesem
Zusammenhang erinnerte er an die im Jahre 2000 vorgenommene Steuererhöhung
auf 350 Punkte mit der ausdrücklichen Begründung, mehr Geld für
die Straßenunterhaltung und für die Ortsbildpflege aufzuwenden.
„Jeder mag selbst beurteilen, ob diese Mehreinnahmen auch entsprechend
verwandt worden sind“, so Kippenberg. Kippenberg weiter: „Kein Wort wird
darüber verloren, dass die Bergstadt ab 1. Januar 2004 dem Schuldendienst
für eine seinerzeit zugunsten des Fremdenverkehrs übernommene
Bürgschaft von 1 Millionen Euro übernehmen musste.“ Mit einer
Gegenstimme wurde der Haushalt 2005 angenommen.
Die
mittelfristige Finanzplanung wurde ebenfalls mit einer Gegenstimme beschlossen.
Auf
die Frage des Ratsherrn Winfried Kippenberg führte Stadtdirektor Dietzmann
aus, dass der höhere erlassene Betrag an Grundsteuern nach dem Grundsteuergesetz
erlassen wurde. Weiter erinnerte Kippenberg daran, dass das Straßennamenschild
„Am Eichelberg“ mit einem Zusatzschild versehen werden muss, weil es so
irreführend aufgestellt ist. Außerdem habe er forderte er zu
Beginn der Straße „Am Eichelberg“ ein Hinweisschild auf die enge
Straßenbreite aufgestellt werde. Ein Fahrzeug hat sich offensichtlich
nach den Spuren im begrenzten Nebenraum dieser Straße in der Straßenenge
festgefahren.
Ratsherr
Schwinger berichtete über seine Spendenaktion und teilte mit, dass
der gespendete Betrag in voller Höhe an den Tourist Zentrum e.V. abgeführt
ist. Weiter ging er auf die Berichterstattung zum Wohnmobilstellplatz an
der Abgunst ein. Dazu machte er längere Ausführungen. Eine längere
Diskussion mehrerer Ratsherren und des Bürgermeisters zur Internetveröffentlichung
und einer Lösung auf dem Parkplatz Hübichplatz schloss sich an.
In
der Einwohnerfragestunde trug eine Bürgerin ihre Probleme mit der
Schneeräumpflicht vor, während ein anderer Bürger auf die
Verkehrssicherungspflicht der Bergstadt nach Baumaßnahmen Dritter
im Straßenkörper Kelchtal und auf die Folgeschäden mit
Nachdruck hinwies. Außerdem bemängelte er, dass nach den Straßenbaumaßnahmen
An der Post/Marktplatz das Schild „30 km/h Zone“ im Eingangsbereich des
Kelchtals nicht wieder aufgestellt worden ist.
Ein
weiterer Bürger wies auf einen Bergahorn am Hübichweg hin, der
nach dem Schneefall Ende November sehr gelitten habe und nun nicht mehr
standsicher sei. Mit allen guten Wünschen zum bevorstehenden Weihnachtsfest
und zum neuen Jahr schloss Bürgermeister Helmut Roddewig die öffentliche
Sitzung des Rates der Bergstadt Bad Grund.
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Aus
dem Rat der Bergstadt |
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In
der letzten öffentlichen Sitzung des Rates Bad Grund beschloss der
Rat einstimmig die Senkung der monatlichen Aufwandsentschädigung des
ehrenamtlichen stellvertretenden Stadtdirektors auf 42 Euro.
Der
Bürgermeister dankte dem Knappenverein für die gelungene Ausrichtung
des Bergdankfestes und appellierte um eine stärkere Beteiligung aus
der örtlichen Gemeinschaft. Weiter berichtete er, dass im letzten
Bürgermeistergespräch die Harmonisierung der Realsteuern in den
Mitgliedsgemeinden angesprochen wurde (Bad Grund hat die höchsten
Hebesätze in der Samtgemeinde), der Winterdienst (mit weiteren Einschränkungen
sei zu rechnen) und das Friedhofswesen besprochen wurde.
Stadtdirektor
Dietzmann ergänzte, dass mit der weiteren Einschränkung des Winterdienstes
die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr vermieden
werden soll, das nächste Bergdankfest am 18. Februar 2006 stattfindet,
wegen der Nutzung der Naturfelsenbühne am Hübichenstein zu Walpurgis
in Kürze ein Gespräch mit der Forstverwaltung stattfindet, für
das Märchental Bad Grund ein Nachfolger gefunden wurde, die Gästezahlen
in 2004 um rund 1100 Gäste auf 10.200 Gäste und die Übernachtungszahlen
auf rund 60.000 Übernachtungen angestiegen seien, im kollegialen Umgang
mit der Forst die Nutzung des Festplatzes geduldet und keine Gebühren
für diese Nutzung erhoben werden.
Ratsherr
Probst berichtete, dass das Walpurgisfest am 30. April gefeiert wird und
der Kur- und Verkehrsverein dieses Fest vorbereitet.
Aus
dem Rat Gittelde |
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Bebauungsplan
„Schanzen-Elsternbreite“
Der vom Rat des Fleckens
Gittelde aufgestellte Bebauungsplan „Schanzen-Elsternbreite“ liegt in der
Zeit bis 4. Februar im Rathaus Windhausen, Bau- und Umweltabteilung, während
der Besuchszeiten öffentlich aus.
Sitzübergang im Rat
des Fleckens Gittelde
Uwe
Weiß hat sein Mandat als Ratsmitglied des Fleckens Gittelde zurückgegeben.
Als Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD rückte Helge Güttler
Sandweg 21, Gittelde, nach.
Friedrich-Wilhelm
Weber hat sein Mandat als Ratsmitglied des Fleckens Gittelde zurückgegeben.
Als Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD rückte Thomas Mruck, Breite
Str. 14a, Gittelde, nach.
Werner
Krehan hat sein Mandat als Ratsmitglied des Fleckens Gittelde zurückgegeben.
Als Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU rückte Carsten Jacob,
Teichhütte, Sägemühlenstr. 18, nach.
Sowohl in der
„Neustadt“ als auch im Grundweg wurde die Straßenbeleuchtung erneuert
und verbessert. Die Anlieger werden nach der Straßeausbaubeitragssatzung
anteilig zu den Kosten herangezogen. Der Rat beschloss einstimmig das Verfahren.
Ebenfalls einstimmig wurde
die monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlich tätigen
Gemeindedirektor auf 99 Euro und für seine Stellvertreter auf 34 Euro
festgelegt.
Der
stellvertretende Bürgermeister Andreas Heierhoff berichtete, dass
der Überschuss der 1050-Jahrfeier für Verbesserungsmaßnahmen
am Lehrschwimmbecken verwandt werden soll.
Für
die Erneuerung der Markaubrücke bewilligte das Amt für Argrarstruktur
50 v.H. der Kosten.
Der Wunsch der Wiedereröffnung
des Bahnhaltepunktes Gittelde-Nord wird von der Bahn nicht erfüllt.
Auf den derzeit landwirtschaftlich
genutzten Flächen zwischen der Landesstraße 524 in Windhausen,
der Bahnhofstraße und der Schnellstraße B 243 soll ein Gewerbepark
entstehen, in dem sich sowohl größere als auch kleinere Betriebe
und Firmen ansiedeln können.
Unter
dem Titel „Macht hoch die Tür“ steht der musikalische Gottesdienst
zum 1. Advent, 28. November, 17 Uhr, in der St. Bonifatius-Kirche in Badenhausen.
Es wirken mit der Gemischte
Chor Oberhütte unter der Leitung von Hans Rauh, die Flöten- und
Trompeten-Gruppe unter der Leitung von K.-J. Müller, der Gitarrenkreis,
Jacqueline Borchers (Sopran), Sebastian Vogt (Violine) und Tobais Beck
(Orgel).
Zu
Advent wird es in Badenhausen etwas Neues geben. Jeweils dienstags um 18
Uhr lädt die Kirchengemeinde St. Martin zu einem Treffen vor einem
schön geschmückten Fenster in Badenhausen ein. Es soll gesungen
und eine Geschichte erzählt werden. Es wird etwas zum Trinken gereicht.
Die Veranstaltung dauert etwa 15 – 20 Minuten. Es sind folgende Treffen
vorgesehen: 30. November: Fam. Römermann, Unterdorf 18, 7. Dezember,
Fam. Stitz, Im Bruch 46, 14. Dezember: Fam. Müller, Am Johannisborn
8 und am 21. Dezember: Fam. Dernedde, Oberhütte 10. |
Gittelde |
Helge
Güttler (SPD) neuer Bürgermeister in Gittelde |
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In
der Ratssitzung am Dienstag, 7. Dezember, wurde Helge Güttler bei
einer Enthaltung zum neuen Bürgermeister des Flecken Gittelde gewählt,
nachdem Friedhelm Weber (SPD) als langjähriger Bürgermeister
sein Amt aus beruflichen Gründen zum 31. Oktober 2004 niedergelegt
hatte. Er trat als Ratsherr die Nachfolge des SPD-Ratsherrn Uwe Weiß
an, der während der Ratssitzung verabschiedet wurde. Helge Güttler
ist als Betriebsprüfer beim Finanzamt Bad Gandersheim tätig.
Die
Anliegen der Bürger kennt er als Vorsitzender der Gittelder Siedlergemeinschaft
und als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Siedlerbund-
Landesverbandes Niedersachsen. Er wolle, so Güttler, die Interessen
aller Gittelder Bürgerinnen und Bürger nachhaltig vertreten und
bedauerte zugleich, dass es ihm und seinem Ratsteam nicht leicht fallen
werde, alle Bürgerwünsche zu erfüllen. Das ließen
die Finanzen einfach nicht zu. Als positive Entwicklung des Fleckens Gittelde
und führt er jedoch die Baugebiete „Interkommunaler Gewerbepark“,
„Hammnische Beekwiesen“ und „Breslauer Straße“ an.
Zu
gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern wurden Horst Ahrens
(SPD) und Arnd Beckmann (CDU) gewählt. Die Ratsherren Uwe Weiß
und Werner Krehan wurden verabschiedet; für letzteren wird als CDU-Ratsherr
ab 1. Jan. 05 Carsten Jacob aus dem Ortsteil Teichhütte antreten.
Gittelde |
Bürgermeister
Friedhelm Weber überraschend zurückgetreten |
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In
der öffentlichen Sitzung des Rates des Fleckens Gittelde gab Bürgermeister
Friedhelm Weber seine Entscheidung bekannt, dass er zu Ende des Monats
Oktober sein Amt des Bürgermeisters niederlegt und auf sein Ratsmandat
verzichtet. Als berufliche Gründe führte er für seine Entscheidung
an. Er hat vor einiger Zeit ein eigenes Alten- und Pflegeheim in Wildemann
übernommen. Beide Aufgaben könne er, so Friedhelm Weber, verantwortungsvoll
nicht ausüben. Es werde ihm nicht leicht fallen, das Amt des Bürgermeisters
aufzugeben, aber berufliche Aufgaben gingen aber vor.
Weber dankte allen Ratsmitgliedern
und die Vertreter der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. |
Bad
Grund |
Bauausschuss
der Samtgemeinde besichtigte Ostpreußenstraße |
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Zu
einer Ortsbesichtigung trafen sich die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und
Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Bad Grund an der Ostpreußenstraße
in Bad Grund. Vorsitzender Manfred Sander konnte alle Mitglieder des Ausschusses
und vom Ingenieur-Büro Metzing Dipl-Ing. Metzing sowie die Vertreter
der Verwaltung begrüßen. Fachbereichsleiter Jürgen Beck
berichtete, dass die Gemeindeverbindungsstraße B 243 – Taubenborn
vor vierzehn Jahren gebaut worden war. In den 90er Jahren lastete besonders
großer Schwerlastverkehr zum Westschachtgelände auf dieser Straße.
Inzwischen sind im unteren Bereich dieser Straße Risse in der Fahrbahndecke
entstanden, die in der Vergangenheit immer wieder ausgebessert worden sind.
Im Haushalt der Samtgemeinde sind die ausgewiesenen 4000 Euro für
Instandsetzungsarbeiten mit einem Sperrvermerk versehen, so dass deshalb
bislang keine Arbeiten ausgeführt werden konnten. Gemeinsame mit dem
Ing.-Büro Metzing habe man inzwischen nach Lösungen gesucht.
Dipl.-Ing.
Metzing führte dazu ergänzend aus, dass nach den bisherigen Erkenntnissen
die Risse nur in der Verschleißdecke aufgetreten sind. Warum dies
so ist, könne mit abschließender Sicherheit nicht gesagt werden.
Er empfahl deshalb einen Fachingenieur für Asphaltarbeiten hinzuziehen.
Auch sollten Probebohrungen vorgenommen werden, damit eine endgültige
Klärung herbeigeführt werden könnte.
Eine
längere Diskussion und ergänzende Fragen ergaben sich zu diesem
Sachverhalt. Insbesondere wurde angemerkt, dass diese Straße seinerzeit
wegen des Schwerverkehrs schon einen anderen Ausbau erfuhr als die sonst
üblichen Straßen im Gemeindegebiet.
Einstimmig empfahl der Bau-,
Umwelt- und Feuerschutzausschuss zunächst ein Gutachten eines Fachingenieurs
einzuholen. Das Ing.-Büro Metzing wurde gebeten, Kostenangebote dafür
einzuholen.
Die Sitzung des Ausschusses
wurde im Rathaus Windhausen fortgesetzt. Darüber wird gesondert berichtet.
Unser
Foto zeigt einige Mitglieder des Ausschusses an der Kreuzung Ostpreußenstraße/Schlesier
Straße in Bad Grund.
SG
Bad Grund |
Dach
des Feuerwehrgerätehauses Gittelde wird saniert |
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Zu
einer öffentlichen Sitzung waren die Mitglieder des Bau-, Umwelt-
und Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Bad Grund nach einer vorherigen
Ortsbesichtigung in Bad Grund im Rathaus in Windhausen zusammen gekommen.
Eingehend wurde die erneute Auslegung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Samtgemeinde beraten und erörtert; insbesondere ging es um das
vorhandene Wohnbaugebiet nördlich des Sägewerks Hesse in Badenhausen.
Mehrere
vorgetragene Anregungen und Bedenken wurden erörtert und zur Beschlussfassung
durch den Samtgemeinderat empfohlen.
Das
Wohnbaugebiet nördlich des Sägewerks Hesse in Badenhausen soll
von einer Nutzung als reines Wohngebiet in eine Nutzung als allgemeines
Wohngebiet umgewandelt werden. Weiter empfahl der Ausschuss die erneute
Auslegung des Entwurfs dieser 33. Änderung und die erneute Trägerbeteiligung
durchzuführen.
Im Rahmen der Entwurfsänderung
soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kelchtal“ der Bergstadt
Bad Grund als Teiländerung aufgenommen werden.
Unter
einem weiteren Tagesordnungspunkt empfahl der Ausschuss einstimmig, gegen
die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Trift“ der Gemeinde Eisdorf keine
Anregungen vorzutragen.
Einstimmig empfahl der Bauausschuss,
der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbepark Gittelde/Windhausen)
sowie dem Erläuterungsbericht nach Abwägung der Anregungen und
Bedenken der Träger öffentliche Belange und der Bürger zu
beschliessen. Dieser Entwurf soll mit dem Erläuterungsbericht für
die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig wurde
unter dem Vorbehalt, dass keine Anregungen vorgetragen werden, beschlossen,
diese 34. Änderung festzustellen und den Erläuterungsbericht
sowie die Genehmigung zu beantragen.
Seit
2001 stehen für die Dachsanierung des Feuerwehrgerätehauses Gittelde
23.000 Euro im Haushalt der Samtgemeinde Bad Grund. Aus verschiedenen Gründen
wurde dieses Dachsanierung noch nicht in Angriff genommen. Nach ausführlicher
Diskussion und Information durch die Verwaltung empfahl der Bauausschuss
der Samtgemeinde Bad Grund einstimmig, die Arbeiten zur Dachsanierung des
Feuerwehrgerätehauses auszuschreiben. |
SG
Bad Grund |
Nieders.
Finanzminister Hartmut Möllring... |
Die
folgende Pressennotiz erhielten wir am 23. August von SG-Bürgermeister
H. Dietzmann mit der Bitte, sie im "einBlick" zu berücksichtigen.
Da der "einBlick" Ausgabe September bereits im Druck ist, veröffentlichen
wir sie hier online. |
Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Der Samtgemeindebürgermeister Windhausen, den 9. August 2004
P r e s s e n o t i z
...
im Gespräch mit Samtgemeindebürgermeistern und Landrat über
die schwierige Finanzlage der Samtgemeinden
Kürzlich hatten die
Bürgermeister der drei Samtgemeinden Bad Grund (Harz), Hattorf und
Walkenried gemeinsam mit Landrat Bernhard Reuter die Gelegenheit, dem Nieders.
Finanzminister die finanziellen Probleme der Samtgemeindehaushalte vor
Ort zu schildern.
Die Samtgemeindebürgermeister
nahmen die Gelegenheit war, um dem Nieders. Finanzminister die mehr als
desolate Finanzlage der Samtgemeindehaushalte zu erläutern. Sie wiesen
auf die inzwischen kaum noch zu verantwortende Höhe der Kassenkredite,
die damit verbundene Zinsbelastung und die inzwischen aufgelaufenen Haushaltsfehlbeträge
hin. Ursächlich - so die Hauptverwaltungsbeamten - seien nicht etwa
fehlende Einsparbereitschaft, sondern vielmehr Umstände, die von den
Gemeinden nicht beeinflusst werden könnten.Beispielhaft
nannten sie die rückläufigen Finanzausgleichsmittel des Landes,
die Schlüsselzuweisungen und vor allem die Gewerbesteuereinnahmen.
Aber auch der Blick in die Zukunft lasse nicht vermuten, dass sich die
Situation für die Städte und Gemeinden im Allgemeinen sowie für
die drei Samtgemeinden im Besonderen nachhaltig verbessern würden.
So werde es die dringend erforderliche Harzstrukturkonferenz II nicht geben
und das Land die Finanzausgleichsmittel zu Gunsten der eigenen Haushaltskonsolidierung
und damit zu Lasten der kommunalen Haushalte verschieben. Darüber
hinaus bereite die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit und
der überdurchschnittlich hohe Bevölkerungsrückgang im Landkreis
erhebliche Probleme.
Der
Finanzminister zeigte Verständnis für die Sorgen der drei Hauptverwaltungsbeamten,
wies aber gleichzeitig darauf hin, dass auch die Lage des Landeshaushaltes
als „katastrophal“ bezeichnet werden müsse. Möllring betonte
aber auch, dass nach seiner Einschätzung das Land einiges für
die Städte und Gemeinden in Niedersachsen getan hätte. So sei
beispielsweise die Gewerbesteuerumlagequote zu Gunsten der Kommunen wieder
auf das Niveau des Jahres 2000 zurückgeführt worden. Außerdem
würden die Gemeinden finanzielle Entlastungen erhalten, wenn ab 2005
das Arbeitslosengeld II eingeführt werde; der Minister rechne derzeit
mit einer Nettoentlastung der Kommunen in einer Größenordnung
von rd. 90 Mio. Euro.
Landrat Bernhard Reuter brachte
zum Ausdruck, dass man gemeinsam in einem Boot sitze, d. h., es gehe um
gemeinsame Interessen der Gemeinden, Städte, Landkreise und des Landes.
Insofern sei es ganz besonders wichtig, dass die Verteilungsgerechtigkeit
des Finanzausgleichs wieder hergestellt werde; jedenfalls dürfe sich
das Land nicht ohne Weiteres zur Sanierung des eigenen Haushaltes bedienen.
Auch der Landrat äußerte seine Einschätzung bezogen auf
die öffentliche Haushalte; nach seiner Auffassung drohe eine „Staatspleite“,
wenn sich nicht zeitnah wesentliche Veränderungen umsetzen ließen.
Noch im Herbst hoffen die
Samtgemeindebürgermeister gemeinsam mit dem Landrat, ihre Anliegen
auch dem Innenminister vortragen zu können.
Finanzsituation der drei
Samtgemeinden im Jahre 2004
In diesem Haushaltsjahr
nehmen die drei Samtgemeinden und ihre Mitgliedsgemeinden rd. 29,7 Mio.
Euro im Verwaltungshaushalt ein. Sie müssen aber Ausgaben in einer
Größenordnung von rd. 34,9 Mio. Euro veranschlagen; es fehlen
folglich 5,2 Mio. Euro im laufenden Haushalt. Bedingt durch ähnliche
Situationen in den Vorjahren sind bis einschließlich 2004 annähernd
25,0 Mio. Euro an Fehlbeträgen aufgelaufen, die - an sich rechtswidrig
- über Kassenkredite finanziert werden. Allein im vergangenen Haushalt
haben die drei Samtgemeinden dafür Kassenkreditzinsen in Höhe
von rd. 500.000 Euro zahlen müssen; wenn sich an diesem Zustand nachhaltig
nichts ändert, kommen jährlich rd. 160.000 Euro an Zinslast hinzu.
Mithin eine Belastung, die bei vernünftiger Finanzausstattung nicht
anfallen würde.
Die
drei Samtgemeinden haben vor 10 Jahren noch rd. 3,3 Mio. Euro an Gewerbesteuer
eingenommen. In diesem Jahr sind es nur noch rd. 1,7 Mio. Euro (minus 1,7
Mio. Euro). Auch der Anteil an der Einkommenssteuer ist drastisch zurückgegangen;
während im Jahr 1994 die drei Samtgemeinden noch mit rd. 6,3 Mio.
Euro beteiligt waren, sind es im aktuellen Haushaltsjahr nur noch 4,3 Mio.
Euro (minus 2 Mio. Euro).
Foto
vor dem Rathaus in Windhausen (von links nach rechts) Bürgermeister
SG Bad Grund Harald Dietzmann, Nds. Finanzminister Hartmut Möllring,
Bürgermeister SG Hattorf Werner Bierwirth, Bürgermeister SG Walkenried
Frank Uhlenhaut, Landrat Bernhard Reuter |
Bad
Grund |
Aus
dem Bauausschuss der Bergstadt
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(kip)
In
der letzten Sitzung des Bauausschusses der Bergstadt vor der Sommerpause
befassten sich die Mitglieder mit der dringenden Flutsanierung, einem Platz
für Mountain-Biker und mit einem Bebauungsplan der Gemeinde Eisdorf.
Lang war der Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen. Andreas Sudhoff
fragte zum dritten Mal nach, ob die Straße „Kelchtal“ als Tempo 30-Zone
klassifiziert sei und ob die zuständige Verkehrsbehörde eine
entsprechende Anordnung ausgesprochen habe. Weiter bat er um Auskunft zu
dem Abholzen der hochstämmigen Bäume zwischen Turnhalle und Sportplatz
im Teufelstal. In diesem Zusammenhang sprach er die Baumschutzsatzung der
Bergstadt an. Stadtdirektor Dietzmann sagte ihm eine Antwort zu. Ratsherr
Schwinger sprach die Verunreinigungen im Bereich der Osteroder Straße,
den gelagerten Rotgrand im Wassereinzugsgebiet Teufelstal und die Absicherung
der Brandruine Iberger Kaffeehaus sowie die Instandsetzung der Mauer im
Engpass der Osteroder Straße an. Diese reparaturbedürftige Mauer
war schon mehrere Male Gegenstand von Ratsanfragen.
Ratsherr
Schwinger sprach die Verunreinigungen im Bereich der Osteroder Straße,
den gelagerten Rotgrand im Wassereinzugsgebiet Teufelstal und die Absicherung
der Brandruine Iberger Kaffeehaus sowie die Instandsetzung der Mauer im
Engpass der Osteroder Straße an. Diese reparaturbedürftige Mauer
war schon mehrere Male Gegenstand von Ratsanfragen.
Bürgermeister
Roddewig ging auf die Internet-Präsentation zu Negativ-Beispielen
in der Bergstadt ein und forderte Auskunft zum Wohnmobil-Stellplatz, der
mit hohem Aufwand eingerichtet wurde und jetzt zum Abstellen eines LKWs
und anderer Fahrzeuge genutzt wird. Der Stadtdirektor gab die Auskunft,
eine Teilfläche des Platzes sei unter Mitwirkung des VA an einen Dritten
verpachtet worden, der, so Dietzmann, habe allerdings keine Erlaubnis zum
Absperren der verpachteten Teilfläche bekommen. Die Mitglieder des
Bauausschusses entschieden sich, noch eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
Während
Vorsitzender Richard Laux die Instandsetzung des Bürgersteiges in
der Clausthaler Straße (Bereich Praxis Schreyer/Bushaltestelle) ansprach,
fordert Winfried Kippenberg Auskunft zu der gesetzten Hochbordanlage im
Bereich der Straße „Hilfe Gottes“ sowie der Straßenbauarbeiten
auf Höhe des Förderturmes „Achenbachschacht“ und des Parkens
in den Einmündungsbereichen des Marktplatzes.
Bauamtsleiter
Jürgen Beck teilte mit, dass die Einweisung der Baufirma für
die Bauarbeiten der Straße "Eichelberg" am 12. Juli stattfinden soll.
Mit den Straßenbauarbeiten der Straße "Grüne Tanne" -West"
soll am 12. Juli begonnen werden. Beck weiter: Die Ausbesserungsarbeiten
Holz-Wegweiser Marktplatz konnten noch nicht erledigt werden und um Schaden
vom Gebäude des Uhrenmuseums abzuwenden, sollen drei Lärchen
gefällt werden.
Ulrike
Warnecke wies darauf hin, dass seit geraumer Zeit die Wippe auf dem einzigen
bisher noch intakten Kinderspielplatz „Lexsche Wiese“ abgeblieben sei.
Eine Ortsbesichtigung des Bauausschusses schloss sich an.
Unser
Foto zeigt einen Ausschnitt von dem baubehördlich genehmigten Wohnmobil-Stellplatz
an der Abgunst.
Bad
Grund |
Neuer
Buswendeplatz kurzfristig eingerichtet |
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(kip)
Während
der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses der Bergstadt
Bad Grund (Harz) wurde der Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
der „Flut“, die überwiegend unterirdisch durch das Gebiet der Bergstadt
Bad Grund (Harz) verläuft, durch das Ing.-Büro Metzing, Seesen,
aufgezeigt. Dabei wurde deutlich, dass im Bereich von der v. Eichendorff-Straße
bis zum Langental (1.Wendeplatz) teilweise dringender Handlungsbedarf besteht.
So auch für den Bereich oberhalb des derzeitigen Buswendeplatzes oberhalb
des Minigolfplatzes an der Clausthaler Straße.
Kurzfristig hat daher die
Verwaltung auf Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschusses einen
neuen Buswendeplatz im Bereich des 1. Wendeplatzes vor dem Grundstück
Pfarrwiese 63 angelegt. Die Bauarbeiten zu diesem neuen Buswendeplatz sind
inzwischen abgeschlossen, so dass in Kürze der bisherige Buswendeplatz
gesperrt wird. Foto: Der neue Buswendeplatz vor
dem Grundstück Pfarrwiese 63. |
Bad
Grund |
Bauausschuss
Bad Grund befasste sich mit der dringenden Flutsanierung
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(kip)
Seit
geraumer Zeit ist der Parkplatz an der Clausthaler Straße unterhalb
der geschlossenen Tankstelle teilweise wegen Einsturzgefahr der darunter
liegenden Flut abgesperrt. Aus diesem Grunde hatte die Bergstadt das Ing.-Büro
Metzing mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes „Flut“ beauftragt.
Dieses Sanierungskonzept wurde in der letzten Sitzung des Bauausschusses
der Bergstadt Bad Grund vorgestellt. Zuvor hatten die Mitglieder des Bau-,
Umwelt- und Sanierungsausschusses die Niederschirft vom 29. Januar einstimmig
genehmigt.
Zu
Beginn der Präsentation des Sanierungskonzeptes stellte Bauamtsleiter
Jürgen Beck heraus, dass die Unterlagen für die Beantragung von
Drittmitteln verwendet werden sollen, weil die Bergstadt aus eigener Kraft
diese Sanierungskosten nicht bewältigen kann.
Dipl.-Ing.
Metzing stellte in seiner Präsentation in grundlegenden Ausführungen
heraus, dass die Flut vom Langental bis Laubhütte (Bereich der ehem.
Kläranlage) mit kurzen Unterbrechungen im Bereich der Straße
Am Georg-Stollen und der Tischlerei Heberle auf einer Länge von 2,8
Kilometern unterirdisch verlaufe. Rund. 950 Meter sind in Trockenmauergewölbe,
rund 900 Meter in Betonrohrleitung, rund 700 Meter beginnend im unteren
Bereich des Kurparks sind in Stahlbetonrahmenteile, rund 100 Meter als
offenes Gewässer, rund 40 Meter in Ortbetonwänden mit gepflasterter
Sohle und rund 30 Meter in Rohrleitung aus Beton DN 700 ausgebaut. Der
Bereich Langetal bis fast Kurpark/Kurhaus befindet sich nach Meinung des
Ingenieur-Büros in einem kritischen Zustand. In anderen Bereichen
müssten notwendige, laufende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt
und Ablagerungen müssten entfernt werden. Vorhandene Niederschlagshausanschlüsse
sind teilweise nicht fachgerecht ausgeführt und müssen saniert
werden.
In
die Flut fließen die Niederschläge von rund 650 Hektar unbefestigter
Fläche und von rund 64 Hektar befestigter Fläche, also der Kernbereich
der Bergstadt Bad Grund.
Recht
anschaulich wurden die verschiedenen Schadstellen in einer Power-Präsentation
und mit Fotos den Mitgliedern des Bauausschusses nahegebracht. Die Sanierung
ist im Bereich Minigolfplatz bis Einmündung im Langen Tal nach Meinung
des Ing.-Büros dringend.
In
der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die Bergstadt
unverzüglich handeln muss. Wegen fehlender Haushaltsmittel kann dies
nur bedeuten, dass in den einsturzgefährdeten Bereichen im oberen
Teil der Flut Absperrungen vorgenommen werden müssen, die nach Meinung
des Bauausschusses landschaftsgerecht sein sollen.
In
einer anschließenden Ortsbesichtigung verständigten sich die
Mitglieder des Bauausschusses mit dem Ing.-Büro, dass kurzfristig
eine erneute Begehung erfolgen soll, um die Absperrmaßnahmen festzulegen.
Während
auf dem Minigolfplatz eine Fläche über der Flut vom Betreiber
dieses Platzes schon abgesperrt, wird mit Absperrungen im Bereich des Buswendeplatz
und des Wendeplatzes zu rechnen sein.
Unsere
Fotos zeigen das Einlaufbauwerk der Flut im Langental und einen Teil des
Buswendeplatzes.
Bad
Grund |
Teilstück
der Straße „Hilfe Gottes“ abgenommen |
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(kip)
Seit
Monaten wurden im Teilbereich der Straße vor Grundstücken im
Gewerbepark “Hilfe Gottes” Versorgungsleitungen durch eine von den Samtgemeindewerken
Bad Grund beauftragte Baufirma verlegt. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde
eine Wasserführung für die Niederschlagswasser in Auftrag gegeben.
Nach Verlegung der Versorgungsleitungen
wurde in den letzten Wochen die Straßenoberfläche wiederhergestellt
und eine Wasserführung für die Niederschlagswasser erstellt.
Jüngst erfolgte die Abnahme dieser Arbeiten durch Vertreter der Samtgemeindewerke
Bad Grund und der Bergstadt Bad Grund.
Unser
Foto zeigt das Straßenteilstück „Hilfe Gottes“. |
Bad
Grund |
Bauausschuss
Bad Grund empfahl Konzept für einen Platz für Mountainbiking
vorzulegen |
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(kip)
In
der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss empfahl der
Bauausschuss, zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Trift" der Gemeinde
Eisdorf keine Anregungen vorzutragen. Ratsmitglied Reinhard Pohl trug in
dieser Sitzung die Erkenntnisse zu Mountain-Biking vor und verteile an
die Mitglieder erste Unterlagen für eine Mountainbiker-Anlage. Als
geeigneten Standort für eine Übungsanlage wird die Fläche
zwischen Festplatz und Ausweichsportplatz im Teufelstal angesehen.
Pohl: "Mountain-Biking ist eine Fun-Sportart, die schon recht lange betrieben
wird. Gerade ist sie auf zügigem Vormarsch und wird vieler Orts als
Gäste- und touristischer Anziehungspunkt angeboten." Ausführlich
legte Reinhard Pohl die unterschiedlichen Interessen zwischen Wanderer
und Natur (Forstverwaltung) dar und verwies auf andere Beispiele im Harz.
Unter Berücksichtigung der Natur sollten Schaffer und Planer machbare
Lösungen angehen und durchführen.
Auf
Befragen machte Pohl deutlich, dass der Bergstadt bei der Herrichtung des
Platzes keine Kosten entstehen werden. Weiter wurde vom Bauausschuss gefordert,
dass auch für den laufenden Betrieb - und falls einmal die Anlage
nicht mehr benötigt wird - auch für den Rückbau der Anlage
der Bergstadt keine Kosten entstehen. Weiter wurden als weiterer Standort
das Gelände "Absetzbecken II", baurechtliche und wasserschutzrechtliche
Fragen erörtert.
Grundsätzlich
sagt der Bauausschuss "Ja" zu einer Anlage - auch im Teufelstal - wenn
ein schlüssiges Konzept vorgelegt würde. Gleichzeitig wird aber
auch befürchtet, dass diese Fläche nicht ausreichend sein dürfte.
In diesem Zusammenhang wurde auch angesprochen, dass in Bad Grund viele
Dinge begonnen aber nicht zu Ende geführt worden sind. - Auch darüber
sollte nachgedacht werden. Vorsitzender Richard Laux stellte abschließend
zusammenfassend fest, dass der Bauausschuss grundsätzlich die Idee,
einen "Mountainbiker-Platz" zu schaffen, positiv sieht. Ein umfassendes
Konzept ist zur nächsten Sitzung des Bauausschusses vorzulegen.
Unser
Foto zeigt die Wiese im Teufelstal, die für einen Mountainbiker-Platz
genutzt werden soll. |
Bad
Grund |
Rat
Bad Grund gewährleistet Interessenquote „Fremdenverkehr“ durch Steuererhöhung
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Bad
Grund (kip) In einer emotionalen Sitzung des Rates
der Bergstadt Bad Grund (Harz) wurde am 9. Juni nach vorhergehenden Anträgen
auf „Keine Steuererhöhung und Verweisung an den Fachausschuss und
Vorlage von Zahlmaterial des Antragstellers mit einer Gegenstimme und einer
Stimmenthaltung folgender Ratsbeschluss gefasst:
1.
Der Rat ist sich der Bedeutung des Fremdenverkehrs für die Bergstadt
bewusst; der Rat spricht sich ausdrücklich für die Aufrechterhaltung
des Fremdenverkehrs in der Bergstadt aus. Die Bergstadt verpflichtet sich,
auch zukünftig über das Jahr 2004 hinaus die finanzielle Unterstützung
– Stand 2004 – zu leisten; die Mittelherkunft bzw. -beschaffung bleibt
der Bergstadt überlassen.
2.
Der Rat beschließt die Anhebung der Realsteuerhebesätze befristet
für 2005 und für 2006 von 350 Punkte (+2,9%). Nach derzeitiger
Ausgangslage ist mit Mehreinnahmen in Höhe von 10.900 Euro p.a. zu
rechnen.
3.
Die Interessenquote wird für die Jahre 2005 und 2006 mit 25.000 Euro
p.a. veranschlagt und dem Betreiber des Kurzentrums jährlich zur Verfügung
gestellt (Auszahlung monatlich zum Monatsende). Ab 2007 wird die Interessenquote
auf 10.000 Euro p.a. zurückgeführt. (siehe Haushaltskonsolidierungskonzept).
Die Differenz in Höhe von 15.000 Euro p.a. wird ab 2007 aus dem Aufkommen
des Fremdenverkehrsbeitrages (siehe Ziif. 4) finanziert. Sollte die Fremdenverkehrsbeitragssatzung
vorher eingeführt werden können, ist entsprechend zu verfahren.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Vorbereitungen zu treffen, damit so
schnell wie möglich (spätestens zum 1. Januar 2007) eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung
als Kompensation zur Rückführung der Realsteuererhebung eingeführt
wird. Die Wirtschaftlichkeit und die Rechtssicherheit sind eingehend zu
prüfen bzw. darzustellen.
5.
TZ (Tourist-Zentrum e.V.) und KVV (Kur-& Verkehrsverein e.V.)
werden
aufgefordert, die Bergstadt bei der Einführung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung
zu unterstützen. |
6.
Der TZ erhebt im Auftrage der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) den Fremdenverkehrsbeitrag;
seine Aufwendungen kann er über das Beitragsaufkommen abdecken; die
Aufwendungen sind nicht im Aufkommen (siehe Ziffer 3 Satz 3) enthalten.
7.
TZ und KVV werden aufgefordert, in Hinblick auf die Beibehaltung der städtischen
Bezuschussung ihre Zusammenarbeit zu intensivieren und zu fusionieren.
8.
Der TZ zeigt mit Zahlen, Prognosen und Zielvorstellungen auf, wie die touristische
Arbeit mittelfristig gesichert werden kann.
9. Der Empfänger der Interessenquote und der Kurbeiträge legt
der Bergstadt Konzepte vor, wonach die Qualität der Leistungserbringung
gesichert werden kann.
10.
Der Empfänger der Interessenquote und der Kurbeiträge legt der
Bergstadt regelmäßig Jahresrechnungen und betriebswirtschaftliche
Auswertungen (BWA) vor; er weist damit die Verwendung der öffentlichen
Mittel nach. Der Stadtdirektor erhält bei Bedarf weitergehende Erläuterungen
zu den vorgenannten Unterlagen.
11.
Die Bergstadt kommt zukünftig (ausgenommen derzeit stattfindende lufthygienische
Untersuchung) nicht mehr für Aufwendungen auf, die im Zusammenhang
mit der staatlichen Anerkennung stehen. Die Aufwendungen sind von den Interessenverbänden
des Fremdenverkehrs zu tragen.
12.
Der Empfänger der Interessenquote und der Kurbeiträge hat zu
gewährleisten, dass die vorgenannten Mittel im Sinne des § 1
Abs. 1 Kurbeitragssatzung verwendet werden. |
So der Ratsbeschluss des
Rates der Bergstadt Bad Grund (Harz). Zahlen, Nachweise oder ähnliches
wurden während der Sitzung des Rates nicht vorgelegt bzw. dargelegt,
obwohl sie ausdrücklich erbeten wurden. |
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